Fundbüro

Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen. Jeder Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro muss unverzüglich angezeigt werden. 

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch jede Polizeidienststelle. Bei Gegenständen, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden,  diese bitte bei der Deutschen Bahn abgeben.

Aufgaben und Dienstleistungen

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Kohl, Bianka
+49 911 1234-41 A4.4
Kontakt
Zimmer: A4.4
Telefon: +49 911 1234-41
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin: Fundbüro
Dreher, Manuel
+49 911 1234-43 A4.5
Kontakt
Zimmer: A4.5
Telefon: +49 911 1234-43
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Mitarbeiter: Fundbüro
Hoffe, Max
+49 911 1234-42 A4.5
Kontakt
Zimmer: A4.5
Telefon: +49 911 1234-42
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Mitarbeiter: Fundbüro
Tübig, Katja
+49 911 1234-46 A4.6
Kontakt
Zimmer: A4.6
Telefon: +49 911 1234-46
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Mitarbeiterin: Fundbüro
Wegfeld, Carmen
+49 911 1234-46 A4.6
Kontakt
Zimmer: A4.6
Telefon: +49 911 1234-46
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Mitarbeiterin: Fundbüro

Gemeinde Dulchingen

AdresseGemeinde Dulchingen
Südwestpark 10-12
90449   Dulchingen
Kontakt
Telefon: +49 911 1234-4
Fax: +49 911 1234-40
Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00