Personalausweisantrag
Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sind in Bayern die Gemeinden zuständig.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile) oder Betreuer
Die Pass- bzw. Ausweisbewerber müssen bei der Antragstellung persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung: Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Antragsteller ab 24 Jahren: 40,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren: 25,00 EUR
- Vorläufiger Personalausweis: 15,00 EUR
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kohl,
Bianka
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+49 911 1234-41 | A4.4 | bianka.kohl@dulchingen.de | ||
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Personalausweisantrag
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Tübig,
Katja
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+49 911 1234-46 | A4.6 | katja.tuebig@dulchingen.de | ||
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Personalausweisantrag
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Gemeinde Dulchingen
Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00