Fischereischein
Um in einem bayerischen Gewässer, ob groß oder klein, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein die Voraussetzung. Ein Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten ist auch notwendig und muss auf Verlangen gezeigt werden.
Wenn Sie in Dulchingen wohnen, können Sie den Fischereischein in unserer Gemeindeverwaltung beantragen.
Bei Vorlage aller benötigten Unterlagen kann den Fischereischein sofort ausgehändigt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (Original und einfache Kopie)
- zwei aktuelle Lichtbilder
- bei Jugendlichen (ab 10. Lebensjahr)
- die schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten)
- Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kerber,
Marta
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+49 911 1234-48 | A4.4 | marta.kerber@dulchingen.de | ||
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Fischereischein
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Gemeinde Dulchingen
Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00