Führungszeugnis
Führungszeugnisse dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnisse für private Zwecke: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an Ihre Meldeanschrift versandt.
- Führungszeugnisse für eine Behörde: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt.
Voraussetzung für die antragstellende Person ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Sie können entweder einen Termin bei uns vereinbaren oder den Antrag online im Bayern Portal erstellen.
- Die gemeldete Anschrift in der Gemeinde Dulchingen
- Der Geburtsname der Mutter
- Ggf. die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
- Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag, wenn der Antrag persönlich gestellt wird
- Eine Kopie des Personalausweises
15,- Euro.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mürr,
Sascha
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+49 911 1234-47 | A4.5 | sascha.muerr@dulchingen.de | ||
Funktionen dieser Person
Ansprechpartner:
Führungszeugnis
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Gemeinde Dulchingen
Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00