Führungszeugnis

Führungszeugnisse dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnisse für private Zwecke: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an Ihre Meldeanschrift versandt.
  • Führungszeugnisse für eine Behörde: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. 

Voraussetzung für die antragstellende Person ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Sie können entweder einen Termin bei uns vereinbaren oder den Antrag online im Bayern Portal erstellen.

  • Die gemeldete Anschrift in der Gemeinde Dulchingen
  • Der Geburtsname der Mutter
  • Ggf. die Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck
  • Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag, wenn der Antrag persönlich gestellt wird
  • Eine Kopie des Personalausweises

15,- Euro.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Mürr, Sascha
+49 911 1234-47 A4.5
Kontakt
Zimmer: A4.5
Telefon: +49 911 1234-47
Anschrift
90449 Dulchingen
Funktionen dieser Person
Ansprechpartner: Führungszeugnis

Gemeinde Dulchingen

AdresseGemeinde Dulchingen
Südwestpark 10-12
90449   Dulchingen
Kontakt
Telefon: +49 911 1234-4
Fax: +49 911 1234-40
Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00